Homesharer haben jetzt ihre eigene Plattform: Wir organisieren uns, um eine Änderung des Zweckentfremdungsgesetzes zu erreichen – und dann vielleicht Tipps und Tricks zum Homesharing auszutauschen. Mehr dazu im „Über uns“-Bereich.
Jetzt geht die Webseite ive und alle Funktionalitäten (Forum, Emailliste, …) sollten funktionieren. In diesem Blog werden die Neuigkeiten zum Thema Homesharing in Berlin zusammengefasst, Presseartikel, Aktivitäten und Gerichtsentscheidungen. Wir freuen uns auf Feedback und Rückmeldungen zur Seite und zum Homesharing! Diskussionen bitte im Forum, Rückmeldung zur Webseite über Kontakt oder hier direkt als Kommentar. Mehr Möglichkeiten zum Mitmachen sind hier zusammengetragen.
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Ich wohne zwar nicht in Berlin, aber für München gibt es leider noch keine Homesharing Communitiy in Bezug auf Zweckentfremdung. Deshalb will ich hier berichten, was mir in Zusammenhang mit dem Zweckentfremdungsgesetz gerade passiert:
Vor ein paar Wochen steht an einem Freitag eine Frau von der Zweckentfremdungsabteilung des Münchner Wohnungsamtes vor meiner Tür bezichtigt mich der Zweckentfremdung und stellt mir einen Haufen Fragen. Sie nimmt eine Art Protokoll auf, das sie, ohne es mich gegenlesen zu lassen und ohne meine Bestätigung, dass ihre Mitschrift inhaltlich dem entspricht, was ich ausgesagt habe, einfach einsteckt und wieder geht.
Ich vermiete in meiner ca. 130 qm großen Wohnung zwei Zimmer unter, meist an duale Studenten, oder Praktikanten, die zwischen vier Wochen und 3-4 Monaten bleiben. Einige Praktikanten/ angehende ausländische Ärzte, die meist nur vier Wochen geblieben sind, habe ich über airbnb vermittelt bekommen.
Vergangenes Jahr im August und September, als ich keinen Langzeitutermieter finden konnte, musste ich tageweise vermieten, aber das ist die absolute Ausnahme, ich mag keinen ständigen Wechsel, das wäre mir auf Dauer viel zu viel.
Natürlich vermiete ich zum Oktoberfest an Besucher wie auch zur BAUMA, die nur alle 3 Jahre stattfindet. Ich nutze mit meinem Sohn ca. 58 % meiner Wohnung ausschließlich privat. Das bedeutet, dass ich den Rest der Wohnung zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen darf. Meine Küche teile ich nicht mit den Untermietern, oder airbnb Gästen.
Ich bin Vollerwerbsminderungsrentnerin. Meine Rente reicht nicht einmal für meine Miete. Ich muss untervermieten um unseren Lebensunterhalt sicherstellen zu können und um meinem Sohn seine gymnasiale Ausbildung finanzieren zu können. Das Geld reicht gerade so zum Leben, Urlaube können wir uns davon nicht erlauben.
Als ich 3 Tage nach der Befragung völlig mit den Nerven fertig beim Wohnungsamt anrufe, und frage, wie ich diesen Vorwurf entkräften kann, da bei mir keine Zweckentfremdung vorliegt, werde ich abgewimmelt. Man will meine beweiskräftigen Unterlagen nicht sehen, sondern man sagt mir, ich bekäme ein Schreiben und sie würden kommen um die Wohnung in Augenschein zu nehmen.
Ich möchte jedoch nicht, dass eine Behörde einfach eine Wohnungsdurchsuchung macht, ohne, dass ein Straftatbestand vorliegt.
So, wie ich meine Wohnung teile, liegt keine Zweckentfremdung vor. Meine Art der Nutzung ist nicht einmal genehmigungspflichtig. Ich versteuere meine Einnahmen seit Anbeginn der Untervermietung. Ich habe die Erlaubnis meines Vermieters.“Es ist mir egal, wer bei Ihnen wohnt“ hat er gesagt, ich bräuchte ihm nicht die Untermieterwechsel anzeigen. Er überlasse es vollkommen mir, an wen ich untervermiete.
lch bekomme also ein paar Tage nach dem Telefonat ein Schreiben, in dem man mir Zweckentfremdung vorwirft und mich mit einem Bußgeld in Höhe bis zu € 50.000,– bedroht. Ich würde meine Wohnung als Ferienwohnung auf airbnb anbieten. Das habe ich jedoch noch nie gemacht, ich vermiete lediglich zwei „private Zimmer“, die ganze Wohnung habe ich noch nie untervermietet. Ich würde tageweise vermieten, alles, was unter einem halben Jahr Vermietung ist, sei tageweise Vermietung und das sei Zweckentfremdung. (Da frage ich mich, wo die dualen Studenten und Praktikanten namhafter Firmen und Hochschulen wie Siemens, Käfer und BMW, Universität schlafen sollen, die bisher bei mir Unterschlupf gefunden haben….sollen die ins Hotel gehen? Wovon sollten sie das bezahlen? Von ihrem Bafög, oder Praktikantengehalt?
Also, übergebe ich die Sache meinem Anwalt. Auch er erhält keine Auskunft darüber, welche Unterlagen von der Stadt München benötigt werden, er erhält keine Auskunft, was die Behördenmitarbeiter in meiner Wohnung tun werden, auch nicht darüber, wie viele Personen kommen werden und wie diese Personen heißen.
Stereotype Antwort auf zwei Anwaltsschreiben ist: Es ist unerlässlich, dass die Wohnung inspiziert wird. Im letzten Schreiben des Wohnungsamtes wurde zwangsweise ein Termin angesetzt, für den Fall, dass ich den nicht einhalte, wurde mir angedroht, dass ich so lange Zwangsgeldbescheide bekommen werde, bis ich sie in meine Wohnung lasse.
Die einzige Auskunft, die je gegeben wurde ist: Es liegt eine anonyme Anzeige vor.
Das hatte ich geahnt….es war vermutlich jemand aus unserem Haus, oder aus der näheren Nachbarschaft.
Nervlich bin ich mittlerweile total am Ende, fühle mich in meiner Existenz bedroht. Ich habe deshalb unmittelbar nach der ersten Befragung an der Wohnungstüre eine schwere akute Gastritis bekommen, habe in 5 Wochen 8 Kilo abgenommen, kann nicht mehr schlafen und wenn ich daran denke, dass fremde Leute vom Wohnungsamt meine Wohnung durchsuchen wollen, wird mir ganz schlecht, alles sträubt sich in mir dagegen.
Hier wird grundlos auf eine anonyme Anzeige hin mein Grundrecht auf Unversehrheit der Wohnung mit Füßen getreten, mein Angebot, den Verdacht mittels Unterlagen auszuräumen wird nicht geprüft, oder angenommen.
Sind wir wieder da, wo wir schon einmal unter Hilter oder unter Honecker,waren, dass man Nachbarn, die einem nicht passen gefahrlos anzeigen kann, ohne seine Identität preiszugeben damit sie abgeholt und ins KZ/Gefängnis gebracht werden? Das sind keine Whistleblower sondern bösmeinende Denunzianten, denen hier Tür und Tor geöffnet werden.
Ich halte es nicht für legal, dass die Stadt München aufgrund anonymer Anzeigen Wohnungen durchsuchen darf. Ich bin der Meinung, dass nur namentlich unterzeichnete Anzeigen verfolgt werden dürften….Denn dann fielen schon einmal die ganzen Neider /Hater weg, die es tunlichst unterlassen werden , Anzeigen zu erstatten, wenn sie befürchten müssen finanziell für den Schaden, den sie anrichten, aufkommen zu müssen.
– Ich halte es auch nicht für legal, dass die Stadt München ohne Prüfung geeigneter Unterlagen die einen Verdacht entkräften würden in Wohnungen eindringen darf. Ich bin der Auffassung, dass eine Wohnungsdurchsuchung das letzte Mittel sein muss, wenn sich der Verdacht nach Prüfung von eingereichten Unterlagen erhärtet und nicht das allererste-.
Ich bin sehr gespannt, ob es auch anderen airbnb Mitgliedern so ergeht, oder so ergangen ist, wie mir. Jedenfalls finde ich, es wird Zeit, dass wir uns zur Wehr setzen.
Ich habe jetzt einen Haufen Anwaltskosten zu bezahlen, die ich abstottern muss, weil ich das Geld gar nicht übrig habe und kann von dem angeblichen „anonymen“ Denunzianten, nicht einmal Schadensersatz verlangen kann, weil die Stadt München den Namen, falls doch einer angegeben wurde, nicht preisgeben will.
Auf einmal begegne ich jedem Nachbarn auf der Haustreppe und auf der Straße mit tiefem Misstrauen und frage mich bei jedem Einzelnen von Ihnen ob er mich unbegründet anonym einer Straftat bezichtigt hat. ….für mich ist die Atmosphäre im Haus, im Cafe in unserer Straße, ja im ganzen Viertel für immer vergiftet.
Ich finde das Ganze absolut ungeheuerlich und es wird höchste Zeit, dass wir „Wohnungsteiler“ uns zusammen tun und dafür sorgen, dass nicht jeder dahergelaufene Neider oder „Hater“ die Macht hat, dafür zu sorgen, dass Grundrechte einfach ausgehebelt werden, dass man als jemand, der seine Wohnung ganz legal mit anderen teilt, weil er sonst seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, wie ein Verbrecher behandelt wird, den man ohne Weiteres seiner Grundrechte berauben darf!
Mir bedeutet dieses Grundrecht enorm viel und es belastet mich über alle Maßen, dass ich von einer Behörde grundlos gezwungen werde, es zu opfern, nur weil mich ein mieses, mir persönlich schaden wollendes Individuum angeblich anonym angezeigt hat.
Wenn die Behörden sich auf anonyme Anzeigen von Denunzianten stützend mich fälschlicherweise einer Straftat beschuldigen, machen sie sich m.E. strafbar.
Ich werde , nachdem mein Anwalt Akteneinsicht genommen hat, an Stelle des eigentlichen Straftäters der mich zu Unrecht einer Straftat beschuldigt hat, Strafanzeige gegen die Stadt München erstatten müssen. Mal sehen, was dabei herauskommt.
Vielleicht tritt die Stadt München dann in Zukunft anonyme Anzeigen in die Tonne, statt ihnen nachzugehen und lässt Leute wie dich und mich, die aus irgendwelchen Gründen vermieten müssen und dabei nicht gegen das Zweckentfremdungsgesetz verstoßen, in Ruhe.
Grüße aus München!
Eva